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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gedankenwald GmbH
Markstraße 27, 6845 Hohenems, Österreich
Zuletzt aktualiziert: Mai 2024
I. Allgemeines, Geltungsbereich
Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Gedankenwald GmbH (im Folgenden bezeichnet als „Gedankenwald“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Anderslautende AGB oder Einkaufsbedingungen unserer Kunden oder Abweichungen erkennen wir nicht an. Abweichungen von sowie Nebenabreden zu diesen AGB sind nur dann wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern gemäß § 1 Abs 1 UGB als auch gegenüber natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden können (im Folgenden bezeichnet als „Verbraucher“). Soweit für Verbraucher besondere Bestimmungen getroffen worden sind, ersetzen diese die allgemeinen Regelungen.
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch für den E-Commerce, soweit dafür noch keine anderen Bedingungen festgelegt sind. Für Verbrauchergeschäfte gelten darüber hinaus die §§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz (KSchG), das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).
II. Vertragsabschluss, Gehilfen, Aufklärungspflichten, Änderungen
Unsere Angebote sind freibleibend. Abbildungen, Zeichnungen und Marken sind unverbindlich.
Verträge, einschließlich sonstiger Vereinbarungen und Nebenabreden, insbesondere, soweit sie von diesen AGB abweichen, gelten als geschlossen, wenn die Bestellung/der Auftrag des Kunden durch uns schriftlich bestätigt oder von uns durch Absenden der Ware an den Kunden oder Erbringung der beauftragten Dienstleistung tatsächlich erfüllt wird. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftlichkeit.
Gedankenwald hat das Recht, sich zur Erfüllung der ihr aus den Vereinbarungen obliegenden Verpflichtungen Dritter zu bedienen und die Verpflichtungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an einem anderen vereinbarten Ort als dem Unternehmen von Gedankenwald ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Leistungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. Der Kunde hat weiter dafür Sorge zu tragen, dass Gedankenwald auch ohne gesonderte Aufforderung rechtzeitig über alle wesentlichen für den konkreten Auftrag nützlichen und/oder notwendigen Umstände in ausreichendem Umfang schriftlich informiert wird und Gedankenwald sämtliche für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vor Beginn der Leistungserfüllung nachweislich übergeben werden, wenn diese für die Ausführung des konkreten Auftrages von Bedeutung sind oder sein könnten. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge, Umstände und Informationen, die erst während der Tätigkeit von Gedankenwald bekannt werden. Gedankenwald kann die erhaltenen Unterlagen und Informationen ungeprüft zur Grundlage ihrer Leistungen machen und trifft Gedankenwald keine Warnpflicht, sofern ein Irrtum oder eine Fehlinformation des Kunden für Gedankenwald nicht von vornherein erkennbar ist.
Wenn über einzelne Waren oder Dienstleistungen (zB Drehbuch, Treatment) ein gesonderter Vertrag geschlossen wird, ist dafür das vereinbarte Entgelt auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn keine weitere Nutzung bzw Umsetzung oder Verfilmung erfolgt.
Nach Abschluss der Leistungserbringung durch Gedankenwald vom Kunden verlangte Änderungen sind Gedankenwald schriftlich mitzuteilen und sind vom Kunden gesondert abzugelten.
Soweit ein Vertragsabschluss mit mehreren Kunden erfolgt, haben die Kunden zu Vertragsbeginn schriftlich eine der Parteien auf Kundenseite zu benennen, welche berechtigt ist, Erklärungen gegenüber Gedankenwald (einschließlich der Abnahme der Leistungen von Gedankenwald) abzugeben.
III. Preise, Entgelte, Kostenvoranschläge, Drittkosten, Reisekosten
Sämtliche Preise verstehen sich netto ohne jeden Abzug und zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich Bruttopreise angegeben werden. Kosten für Verpackung, Transport sowie allfällige Zölle sind nicht im Preis enthalten. Externe Kosten, zB für Sprachaufnahmen, Musikrechte, Bildrechte, DVD-Vervielfältigungen und ähnliche Kosten, sind – so sie nicht ausdrücklich ein einem Angebot angeführt sind – ebenfalls nicht inkludiert.
Für Aufträge ohne ausdrückliche Preisvereinbarung gelten die von Gedankenwald veröffentlichten Listenpreise, die am Liefer- oder Leistungstag gültig sind.
Nebengebühren, öffentliche Abgaben, neu hinzukommende Steuern und Frachten sowie deren Erhöhungen, durch die Lieferungen oder Leistungen mittelbar oder unmittelbar betroffen sind, sind vom Kunden zu tragen.
Gedankenwald ist bei Erbringung von Dienstleistungen, deren Auftragswert den Betrag von € 3.000,00 übersteigt, berechtigt, Teilrechnungen zu legen. Die erste Teilrechnung, welche Aufwände für Vorproduktion und Konzeption umfasst, wird zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gelegt. Die zweite Teilrechnung, welche Aufwände für Dreharbeiten (Equipment-Miete, Fahrten und Transporte, Gagen, Löhne, Honorare) umfasst, wird vor Beauftragung dieser Leistungen gelegt. Die Schlussrechnung, die alle übrigen Aufwendungen, insbesondere für Postproduktion, Dissemination und Archivierung und alle sonstigen Leistungen umfasst, wird nach Abschluss der Leistungserbringung durch Gedankenwald gelegt.
Von Gedankenwald nicht ausdrücklich als bindend bezeichnete Schätzungen über die Höhe des voraussichtlich anfallenden Entgelts für Dienstleistungen sind keine verbindlichen Kostenvoranschläge. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich.
Von Gedankenwald vorgeschlagene Änderungen, die zu Mehrkosten führen, bedürfen der Genehmigung durch den Kunden.
Mangels anderslautender individueller Vereinbarung gilt ein Stundensatz von € 150,00 netto pro Stunde als vereinbart. Die Abrechnung erfolgt aliquot. Reisezeiten werden als Arbeitszeiten verrechnet. Darüber hinaus sind anfallende Reisekosten inkl. Unterkünfte gegen Rechnungslegung vom Kunden auf Nachweis zu ersetzen.
IV. Lieferung und Leistung, Gefahrenübergang, Transport, Annahmeverzug
Lieferungen erfolgen grundsätzlich EXW gemäß Incoterms® 2020 und der Kunde bevollmächtigt und beauftragt Gedankenwald mit dem Versand der Ware, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wenn nichts anderes vereinbart ist und soweit erforderlich, verpackt Gedankenwald die Ware in handelsüblicher Weise. Gegenüber Verbrauchern leistet Gedankenwald darüber hinaus Gewähr für die vertraglich vereinbarten (§ 5 VGG) und objektiv erforderlichen Eigenschaften (§ 6 VGG) sowie gegebenenfalls dafür, dass die Aktualisierungspflicht nach § 7 VGG erfüllt wird und im Fall des § 8 VGG die Montage, Installation oder Integration sachgemäß durchgeführt wird.
Bei digitalen Lieferungen oder Leistungen erfolgt die Lieferung im vereinbarten Dateiformat, online oder auf Datenträger.
Bei Leistungen und Lieferungen ist der Erfüllungsort der in der schriftlichen Auftragsbestätigung angegebene Ort, andernfalls jener Ort, an dem die Leistung oder Lieferung faktisch durch Gedankenwald erbracht wird. Die Gefahr für eine Leistung oder Lieferung geht mit ihrer Erbringung auf den Kunden über.
Der Umfang der konkreten zu erbringenden Dienstleistungen wird im Einzelfall gesondert vertraglich festgelegt. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Dienstleistung, nicht ein bestimmter Erfolg. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass die Ideenfindung und Konzeption kostenpflichtig sind und auch im Falle der Nichtdurchführung das diesbezüglich vereinbarte Entgelt zu entrichten ist.
Einsatzort und -zeit der durch Gedankenwald eingesetzten Personen werden unter Berücksichtigung des konkreten Auftrages sowie terminlicher Erfordernisse des Kunden mit Gedankenwald abgestimmt, wobei Gedankenwald diesbezüglich gänzlich frei ist.
Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und selbstständig abrechenbar, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und er ein objektives Interesse an der Teillieferung oder -leistung hat.
Gedankenwald verpflichtet sich das Originalmaterial sowie Bild- und Tonmaterial während eines Jahrs und bei fertigen Spots oder Auftragsproduktionen für einen Zeitraum von zwei Jahren zu lagern. Eine längerfristige Lagerung kann vor Ablauf der genannten Fristen vereinbart werden und ist vom Kunden gesondert abzugelten.
V. Liefer- und Leistungsfrist
Eine vereinbarte Liefer- oder Leistungsfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung von Gedankenwald, frühestens jedoch in dem Zeitpunkt, in dem alle mit dem Kunden zu klärenden Einzelheiten der Ausführung des Auftrags geklärt und alle sonstigen vom Kunden zu erfüllenden Voraussetzungen erfüllt worden sind.
Ein vereinbarter Liefer- oder Leistungstermin verschiebt sich entsprechend, wenn der Kunde Gedankenwald die von ihm zu erfüllenden Voraussetzungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erbringt. Die Rechte von Gedankenwald wegen Verzug des Kunden bleiben unberührt.
Die Liefer- oder Leistungsfrist ist eingehalten, wenn bei Lieferungen vor Ablauf der Lieferfrist die Ware von Gedankenwald verschickt wurde oder die Bereitschaft zum Versand der Ware mitgeteilt ist und bei Leistungen, wenn Gedankenwald vor Ablauf der Leistungsfrist leistungsbereit ist.
Sofern Gedankenwald verbindliche Liefer- oder Leistungsfristen aus Gründen, die Gedankenwald nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (zB Nichtverfügbarkeit der Leistung, Pandemien, Epidemien oder Seuchen oder dergleichen), wird Gedankenwald den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Liefer- oder Leistungsfrist mitteilen. Ist die Lieferung oder Leistung auch innerhalb der neuen Frist nicht verfügbar, ist Gedankenwald berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird Gedankenwald unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Lieferung oder Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Belieferung durch Zulieferer von Gedankenwald oder wenn weder Gedankenwald noch den Zulieferer ein Verschulden trifft.
Die Haftung von Gedankenwald bei Liefer- oder Leistungsverzug ist entsprechend Punkt XI. dieser AGB beschränkt.
Wenn der Kunde bei Liefer- oder Leistungsverträgen auf Abruf die Ware/Leistung nicht rechtzeitig abruft oder die Lieferung/Leistung nicht rechtzeitig einteilt, ist Gedankenwald nach Ablauf einer von Gedankenwald gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, nach eigener Wahl entweder die Ware zu liefern/Leistung zu erbringen oder von dem noch offenen Teil des Vertrags zurückzutreten.
VI. Widerrufs- und Rückgaberecht, Folgen des Widerrufs
Die Rückgabe von Waren bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Wir verrechnen für Retourware Rücksendekosten in Höhe der günstigsten Standardlieferung. Entscheidet sich der Kunde jedoch ausdrücklich für eine andere als die von Gedankenwald angebotene günstigste Standardlieferung, so werden ihm die dadurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung gestellt.
Im Fernabsatz bleibt das Rücktritts- und Rückgaberecht für Verbraucher von vorstehenden Beschränkungen unberührt. Verbraucher haben das Recht, binnen 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Widerrufsfrist beträgt 14 (vierzehn) Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Bei Dienstleistungen sowie der Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten beginnt die Rücktrittsfrist mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen, wobei der Tag des Vertragsabschlusses selbst nicht mitzuzählen ist. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die Gedankenwald GmbH, Marktstraße 27, 6845 Hohenems, +43 681 207 668 60, office@gedankenwald.com mittels einer eindeutigen Erklärung (zB Brief Telefax oder E-Mail) vom Entschluss des Kunden, den Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Für die Erklärung des Widerrufs kann das auf unserer Webseite bereitgestellte Muster-Widerrufsformular verwendet werden, dies ist jedoch nicht zwingend. Der Rücktritt bedarf keiner Schriftform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Verbraucher können innerhalb dieser Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, jedoch verrechnen wir die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung der Ware (vgl. Punkt VI.1).
Hat Gedankenwald mit einer Dienstleistung schon während der Rücktrittsfrist begonnen und tritt der Verbraucher sodann vom Vertrag zurück, ist der Verbraucher zur Zahlung des anteiligen Entgelts für bereits erbrachte Leistungen verpflichtet.
Wenn der Vertrag vom Verbraucher widerrufen wird, hat Gedankenwald alle Zahlungen, die Gedankenwald vom Verbraucher erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von Gedankenwald angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei Gedankenwald eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Gedankenwald kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Verbraucher Gedankenwald über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an Gedankenwald GmbH, Marktstraße 27, 6845 Hohenems, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.
Kein Rücktrittsrecht besteht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, sowie bei Waren, die versiegelt geliefert werden, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Ferner besteht kein Rücktrittsrecht bei dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, wenn der Kunde Gedankenwald ausdrücklich zu einem Besuch aufgefordert hat, und entfällt bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn auf ausdrückliches Verlangen des Kunden vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Dienstleistung begonnen wurde und der Kunde bestätigt hat, dass er vom Verlust des Rücktrittsrechts im Moment der vollständigen Erfüllung Kenntnis hat (§ 18 FAGG).
VII. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen, Aufrechnung, Abtretung
Mangels gesonderter Vereinbarung hat die Zahlung des Kaufpreises/Entgelts für die Dienstleistung jeweils innerhalb von vierzehn (14) Tagen, netto und für uns spesenfrei ab Rechnungsdatum zu erfolgen.
Die Wertbeständigkeit sämtlicher Forderungen von Gedankenwald gegenüber dem Kunden wird ausdrücklich vereinbart. Als Maßstab der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes oder ein an seine Stelle tretender Index oder ein sonstiger vergleichbarer Index. Berechnungsbasis für den jeweiligen Vertrag ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Erfolgt keine Geltendmachung einer aus einer derartigen Indexänderung resultierenden Mehrforderung durch uns, so liegt darin kein schlüssiger Verzicht auf die Wertsicherung. Die sich aus der Wertsicherung ergebenden Ansprüche verjähren in drei Jahren.
Bei Zahlungsverzug haben wir vorbehaltlich sonstiger Rechte Anspruch auf die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9,2%-Punkten über dem Basiszinssatz gegenüber Unternehmern, gegenüber Verbrauchern in Höhe von 4%. Die uns durch den Verzug entstehenden Mahnspesen in der Höhe von pauschal € 40 je Mahnung sind uns durch den Kunden zu ersetzen. Nach erfolgloser 2. (zweiter) Zahlungserinnerung sind wir berechtigt, ein Inkasso- oder Rechtsbüro zu beauftragen, dessen notwendige Kosten zur zweckentsprechenden außergerichtlichen Betreibung- und Einbringung uns der Kunde zu ersetzen hat, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen und Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, haben die Fälligkeit sämtlicher aushaftender Forderungen zur Folge. Wir haben in diesem Fall die Wahl, an der Erfüllung des Vertrages festzuhalten oder ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und gegebenenfalls Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, sämtliche offene Forderungen durch Zession oder Einräumung von Pfandrechten oder durch andere geeignete Sicherungsmittel zu unseren Gunsten zu sichern. Im Falle der Nichtzahlung oder nur teilweiser Bezahlung von Entgelten oder zB Spesen ist Gedankenwald von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
Der Kunde ermächtigt uns, gegen seine Forderungen ungeachtet mangelnder Gegenseitigkeit und/oder Fälligkeit mit Forderungen aufzurechnen, die uns zustehen. Gegenüber unseren Ansprüchen stehen dem Kunden Aufrechnungsrechte nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind oder auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruhen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht. Gedankenwald ist zur Abtretung ihrer Forderungen gegen den Kunden an Dritte berechtigt.
VIII. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises oder Entgelts und aller damit verbundenen Kosten und Spesen bleibt die gelieferte Ware oder Dienstleistung in unserem Eigentum.
Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände oder Dienstleistungen hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich von Zugriffen zu benachrichtigen. Bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen trägt der Kunde das volle Risiko für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung der Ware oder Dienstleistung.
Erwirbt der Kunde durch Verfügungen wie Veräußerung, Vermengung, Verbindung oder Verarbeitung unserer Waren oder Dienstleistungen Forderungen gegen Dritte, sind wir berechtigt, die Abtretung dieser Forderungen zahlungshalber zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich, Abnehmer rechtzeitig von der Zession zu verständigen und die Eintragung eines Buchvermerks in seinen Büchern vorzunehmen, uns auf unser Verlangen den Abnehmer zu nennen sowie uns alle Informationen zur Durchsetzung unseres verlängerten Eigentumsvorbehalts zukommen zu lassen. Zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt.
Bei Vermengung, Vermischung, Verarbeitung der Ware durch den Kunden ist er verpflichtet, unseren so entstandenen Miteigentumsanteil zur Sicherung des restlichen Kaufpreises an uns zu übertragen.
IX. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit, Gewährleistung, Schadenersatz, Druckfehler
Ist der Kunde Unternehmer, so hat er nach Übernahme der Ware/Abnahme der Dienstleistung diese unverzüglich zu untersuchen. Die Untersuchungspflicht des Kunden erstreckt sich auf die gesamte Lieferung/Leistung.
Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens nach Ablauf von 7 (sieben) Werktagen (Samstag gilt nicht als Werktag) schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel von Unternehmern zu rügen; ansonsten gilt die Ware/Dienstleistung als genehmigt. Maßgebend ist der Zustand des Gefahrenübergangs. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens nach Ablauf von 7 (sieben) Werktagen (der Samstag zählt nicht als Werktag) substantiiert (unter genauer Angabe des behaupteten einzelnen Mangels) schriftlich zu rügen; ansonsten gilt die Ware/Dienstleistung auch hinsichtlich dieser versteckten Mängel als genehmigt.
Hinsichtlich von beauftragtem Filmen ist Gedankenwald zur Lieferung einer Sendekopie im vereinbarten Format verpflichtet und leistet diesbezüglich Gewähr. Eine Gewährleistung für nachträgliche Weiterbearbeitungen (zB Konvertierung in andere Formate) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Von Gedankenwald anerkannte Sachmängel sind von Gedankenwald zu beheben. Soweit die Mängelbehebung nur mit Mitwirkung des Kunden oder dem Kunden zuzurechnender Dritter möglich ist, gilt die Mängelbehebung nach Ablauf einer von Gedankenwald zu setzenden Frist von mindestens zwei Wochen als erfüllt.
Da Druck- oder Tippfehler nie ausgeschlossen werden können, sind Abbildungen, Maßangaben und Daten unverbindlich; Irrtum und Satzfehler bleiben vorbehalten.
X. Nutzungsrechte
Die von Gedankenwald gelieferten Inhalte sind in der Regel urheberrechtlich und/oder durch gewerbliche Schutzrechte geschützt. Sämtliche Urheber- und sonstigen Schutzrechte verbleiben bei Gedankenwald und werden auch nach Leistungserbringung von Gedankenwald verwaltet.
Gedankenwald erteilt dem Kunden – soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist – eine nicht ausschließliche Nutzungsbewilligung für die von Gedankenwald gelieferten Inhalte für die folgenden Verwertungsformen: Sende- und Aufführungsrechte in Österreich für die Dauer eines Jahres ab Fertigstellung des Auftrages.
Für die Einräumung der Nutzungsrechte am Rohmaterial ist bei einem Auftragswert unter € 2.000 eine pauschale Abgeltung in Höhe von € 1.200 zu leisten. Bei einem Auftragswert ab € 3.000 beläuft sich die Abgeltung auf 50 % des Herstellungsaufwands.
Weitergehende Nutzungsrechte an den von Gedankenwald gelieferten Inhalten oder eine zeitliche oder räumliche Ausweitung dieser Nutzungsrechte ist gesondert zu vereinbaren und abzugelten.
Die Änderungs- und Bearbeitungsrechte am Rohmaterial und am endgefertigten Film oder sonstigen Inhalt sowie Rechte zur Vervielfältigung, Ergänzung, fremdsprachigen Synchronisation oder Verwendung von Teilen des Werks behält sich Gedankenwald vor.
Für kundenseitig beigestellte Werke und/oder Inhalte Dritter (insbesondere Drehbücher, vom Kunden zur Verfügung gestelltes Bild- und Tonmaterial) garantiert der Kunde gegenüber Gedankenwald über die notwendigen Nutzungsrechte oder Nutzungsbewilligungen zu verfügen und hält Gedankenwald gegenüber allfälligen Forderungen Dritter in diesem Zusammenhang vollständig schad- und klaglos.
Gedankenwald ist jedenfalls berechtigt, den eigenen Firmennamen und/oder ein Firmenzeichen als Copyrightvermerk anzubringen oder zu zeigen.
Gedankenwald behält sich ausdrücklich das Recht vor, erstellte Werke auf Wettbewerben und Festivals vorzuführen oder vorführen zu lassen und solche Werke für Eigenwerbung zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht schließt auch eine Veröffentlichung im Internet oder anderen analogen oder digitalen Plattformen ein.
XI. Haftung
Gedankenwald haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Gedankenwald oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, und bei gesetzlich vorgeschriebener verschuldensunabhängiger Haftung.
Gedankenwald haftet für sonstige Schäden (insbesondere Sach- und Vermögensschäden), die auf einer vorsätzlichen oder krass grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Gedankenwald oder auf einer vorsätzlichen oder krass grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. In diesem Fall ist die Haftung beschränkt auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
In allen übrigen Fällen ist die Haftung von Gedankenwald ausgeschlossen. Insbesondere trägt der Kunde jedenfalls alle Risiken im Hinblick auf zur Verfügung gestellte Requisiten.
Soweit die Haftung von Gedankenwald ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Gedankenwald.
Schutzwirkungen zugunsten Dritter aus mit dem Kunden geschlossenen Vereinbarungen sind ausgeschlossen.
XII. Datenschutz, Adressenänderung, Geschützte Zeichen
Personenbezogene Daten werden von Gedankenwald erhoben, gespeichert und ggf. weitergegeben, soweit es erforderlich ist, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages und auf Grundlage des Art 6 Abs 1 lit b DSGVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Vertrag nicht geschlossen werden kann. Eine weitergehende Verarbeitung erfolgt nur, wenn der Kunde eingewilligt hat oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt.
Änderungen der Geschäfts- oder Wohnadresse sind von Kunden unverzüglich bekanntzugeben. Erklärungen an den Kunden gelten dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesandt werden.
Namen, Warenzeichen und Logos von Gedankenwald sind durch Urheber-, Marken- und andere Schutzrechte geschützt und dürfen durch Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Gedankenwald nicht im geschäftlichen Verkehr benutzt werden. Insbesondere ist deren Verwendung in Kommunikationsmaßnahmen des Kunden – zB in Presseinformationen, Broschüren oder Werbeanzeigen – nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Gedankenwald gestattet. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen, Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dgl. bleiben stets unser Eigentum. Kunden erhalten darauf kein Werknutzungs- oder sonstige Verwertungsrechte.
XIII. Geheimhaltung, Fertigungsunterlagen
An den Kunden übergebenen Unterlagen (z. B. Modelle, Muster, Abbildungen, Berechnungen, Zeichnungen) behalten wir uns sämtliche Eigentums-, Urheber- und gewerblichen Schutzrechte vor. Die übergebenen Unterlagen dürfen nur zur Beurteilung des Angebots verwendet werden; sie dürfen Dritten ohne Zustimmung von Gedankenwald nicht zugänglich gemacht werden.
Der Kunde darf die ihm von uns zur Verfügung gestellten Gegenstände ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten weder zur Einsicht noch zur Verfügung überlassen.
Die Parteien sind im Übrigen verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei geheim zu halten, auch über die Dauer des Vertrags hinaus. Die Geheimhaltungspflicht bezieht sich nicht auf allgemein bekannte Umstände und endet in jedem Fall, wenn die Umstände öffentlich bekannt werden, ohne dass eine Vertragsverletzung der jeweiligen Partei hierfür ursächlich war.
XIV. Unmöglichkeit, Rücktritt, Konventionalstrafe
Wird unsere Leistung nach Vertragsabschluss ohne unser Verschulden, insbesondere durch höhere Gewalt, wozu auch Streiks, größere Betriebsstörungen, Seuchen, Pandemien und Epidemien, und vergleichbare Störungen gehören, für uns und/oder unsere Vorlieferanten zur Gänze oder zum Teil unmöglich, erlischt unsere Verbindlichkeit. Sind wir nur vorübergehend an der Leistung gehindert, sind wir berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles zurückzutreten.
Im Falle einer nachträglichen Unmöglichkeit der Leistungserbringung, die weder von Gedankenwald noch vom Kunden zu vertreten ist, ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Diesbezüglich sind die bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen zuzüglich Gemeinkostenanteil und entgangenem Gewinn abzugelten.
Treten Kunden, ohne berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehren sie seine Aufhebung, haben wir die Wahl, auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall sind Kunden verpflichtet, nach unserer Wahl, selbst bei fehlendem Verschulden und wenn kein Schaden vorliegt, die tatsächlich bereits angefallenen Aufwände zu ersetzen und einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlichen Schaden zu bezahlen.
Bei einem Rücktritt des Kunden vom Vertrag, der zwischen zehn und vier Tagen vor Beginn der Leistungserbringung durch Gedankenwald erfolgt, ist Gedankenwald berechtigt zumindest zwei Drittel der kalkulierten Nettokosten zuzüglich Gemeinkostenanteil und dem entgangen Gewinn zu verrechnen. Bei einem Rücktritt, der weniger als vier Tage vor Beginn der Leistungserbringung durch Gedankenwald erfolgt, ist Gedankenwald berechtigt, die gesamte kalkulierte und beauftragte Auftragssumme in Rechnung zu stellen.
XV. Vermögensverschlechterung
Wenn beim Kunden nach Vertragsabschluss eine Vermögensverschlechterung eintritt, ist Gedankenwald berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Sicherheitsleistung auszuführen. Wenn der Kunde nicht in der Lage ist, innerhalb angemessener Frist die geforderte Sicherheit zu stellen, ist Gedankenwald zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Das Gleiche gilt, wenn Gedankenwald nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt werden, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen; dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweisen kann, dass Gedankenwald diese Tatsachen schon bei Abschluss des Vertrages bekannt waren oder bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätten bekannt sein müssen.
Ferner ist Gedankenwald in den vorstehenden Fällen berechtigt, aufgrund eines vereinbarten Eigentumsvorbehaltes die Weiterveräußerung und Verarbeitung der gelieferten Ware zu untersagen und die Einziehungsermächtigung zu widerrufen.
XVI. Bereitstellung digitaler Inhalte
Für alle Verträge über die Bereitstellung von digitalen Inhalten durch Gedankenwald gelten für Verbraucher iSd KSchG ab dem 1.1.2022 ergänzend nachstehende Bestimmungen, die den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB vorgehen. Gegenüber Unternehmern wird die Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG ausdrücklich ausgeschlossen.
Bei Lieferung von digitalen Inhalten besteht kein Rücktrittsrecht des Kunden, wenn wir aufgrund einer ausdrücklichen Zustimmung des Kunden nach dessen Information über den Verlust des Rücktrittrechts bei einem vorzeitigen Beginn mit der Vertragserfüllung und Bereitstellung der Informationen nach § 7 FAGG vor Ablauf der Rücktrittsfrist gemäß § 11 FAGG mit der Vertragserfüllung begonnen haben.
Bei Mängeln von digitalen Inhalten ist Gedankenwald, sofern für den Kunden zumutbar, berechtigt zu wählen, ob der Mangel durch Verbesserung oder Austausch behoben wird.
XVII. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
Als Erfüllungsort gilt der Sitz unseres Unternehmens als vereinbart (Hohenems, Österreich).
Ist der Kunde Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuch, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens. Gedankenwald kann Ansprüche aber auch am gesetzlichen Gerichtsstand des Kunden geltend machen.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf. Bei Verbrauchergeschäften gilt das am Wohnsitz des Verbrauchers geltende Recht, soweit es günstiger ist als das österreichische Recht und Gedankenwald seine Tätigkeit in dieses Verbraucherwohnsitzland ausrichtet.
Sollten diese AGB, einzelne Teile davon oder sonstige Bestimmungen eines Vertrages teilweise oder ganz unwirksam sein oder durch neuere Rechtsprechung unwirksam werden, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Ungültige Regelungen sind durch solche zu ersetzen, welche den bisherigen wirtschaftlich am nächsten kommen und nach aktueller Rechtslage rechtswirksam sind.